AGB
VERMITTLUNGSBEDINGUNGEN
Lieber Gast,
bitte schenken Sie den nachstehenden Vermittlungsbedingungen Ihre Aufmerksamkeit, sie regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und der Föhr Tourismus GmbH (nachfolgend LTO genannt). Diese Vermittlungsbedingungen werden Bestandteil des mit der LTO als Vermittler geschlossenen Vermittlungsvertrages.
1. Gegenstand der Vermittlung
Die LTO vermittelt über ein elektronisches Reservierungssystem Tagesgästekarten für die für Tagesaufenthalte auf der Insel Föhr fällige Kurabgabe („Kurabgabe“).
Die LTO erbringt mit dieser Tätigkeit keine eigenen Leistungen, sie vermittelt diese vielmehr im Namen und für Rechnung aller Gemeinden der Insel Föhr sowie der Stadt Wyk auf Föhr, nachfolgend Insel Föhr genannt. Die Kurabgabe wird durch die Tagesgästekarte auf Grundlage von § 10 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein in Verbindung mit den kommunalen Kurabgabesatzungen gezahlt. Die LTO und den Kunden verbindet lediglich ein Vermittlungsvertrag.
2. Buchung und Vertragschluss
2.1.
Mit Ihrer Buchung bei der LTO bieten Sie Insel Föhr die Zahlung der Kurabgabe und der LTO den Abschluss eines Vermittlungsvertrages unter Einbeziehung dieser Vermittlungsbedingungen verbindlich an.
2.2.
Die Buchung kann nur elektronisch über das Internet vorgenommen werden.
2.3.
Der in Ziffer 2.1 genannte Vermittlungsvertrag kommt mit der Annahme durch die LTO zustande. Über die Annahme, für die es keiner bestimmten Form bedarf, werden Sie unverzüglich nach Vertragsschluss informiert.
2.4
Die der LTO zur Verfügung gestellten Daten werden gemäß den gesetzlichen Vorschriften geschützt.
3. Zahlung
Die Bezahlung der Tagesgästekarte erfolgt an die LTO.
4. Rücktritt / Stornierung
4.1
Sie können jederzeit durch Erklärung gegenüber der LTO zurücktreten. Der Rücktritt soll unter Angabe Ihrer Buchungsnummer erklärt werden. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der LTO.
4.2
Im Fall der Stornierung ist der gesamte Betrag der Tagesgästekarte zu zahlen.
4.3
Es bleibt Ihnen in allen Fällen unbenommen nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden durch Ihren Rücktritt entstanden ist, als eine von Ihnen geforderte Pauschale. In diesem Fall sind Sie zur Bezahlung der geringeren Kosten (oder wenn kein Schaden entstanden ist zu keiner Zahlung) verpflichtet.
5. Gewährleistung / Haftung
5.1
Die LTO ist lediglich Vermittler der Tagesgästekarte und steht lediglich für die ordnungsgemäße Vermittlung ein. Die LTO haftet nicht für die Nicht- oder Schlechtleistung im Zusammenhang mit der Kurabgabe.
5.2
Die Haftung der LTO beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
6. Verbraucherschlichtungsstelle
Die LTO ist weder verpflichtet, noch bereit an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
7. Gerichtsstand
Klagen gegen die LTO sind an deren Sitz zu erheben. Für Klagen der LTO gegen Sie ist Ihr Wohnsitz maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz der LTO maßgebend.
Föhr Tourismus GmbH
Feldstraße 36
25938 Wyk auf Föhr
Stand: Juni 2021